Allgemeine Geschäftsbedingungen von ZS Timing des Zingerle Manfred
1) Gegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) regeln die vertraglichen Beziehungen zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die auf den Webseiten www.zs-timing.com und www.zsledwall.com aufgeführt sind, zwischen dem Kunden und dem Einzelunternehmen ZS Timing von Zingerle Manfred, -MwStNr. IT02851980215, Steuernummer ZNGMFR79R06A952R, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen unter der REA-Nr. 211139, mit Sitz in 39100 Bozen (BZ), Handwerkersraße Nr. 22 (im Folgenden auch „ZS Timing“).
1.2 Die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version dieser Allgemeinen Bedingungen findet Anwendung.
1.3 Diese Allgemeinen Bedingungen werden dem Kunden zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt.
2) Vertragsdauer
2.1 Der Vertrag wird mit dem Datum der Auftragsbestätigung geschlossen, die auch per E-Mail erfolgen kann, und hat eine unbestimmte Laufzeit, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.
3) Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung für die von ZS Timing erbrachten Leistungen ist innerhalb der vereinbarten Fristen zu zahlen, die in den einzelnen von ZS Timing ausgestellten Rechnungen angegeben sind.
3.2 Der Kunde akzeptiert, dass ZS Timing die Preise jederzeit ändern kann. In jedem Fall gelten die zum Zeitpunkt der in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
3.3 Neben dem Preis des Produkts trägt der Kunde auch die Versand- und Lieferkosten. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise für Produkte und Lieferungen, die in Länder außerhalb der Europäischen Union oder in Länder versandt werden, in denen die geltende Gesetzgebung Einfuhrzölle vorsieht, abzüglich möglicher Zollgebühren und der entsprechenden Steuern. Diese Kosten trägt ausschließlich der Kunde und sind direkt von diesem zu zahlen, wie in der Auftragsbestätigung angegeben.
4) Versand und Lieferung des Produkts
4.1 Der Versand oder die Lieferung erfolgt über einen von ZS Timing ausgewählten Transportdienstleister oder Kurier an die vom Kunden in seiner Bestellung angegebene Adresse. Die Lieferfrist wird in den Angeboten und/oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Der Käufer wird rechtzeitig per E-Mail benachrichtigt, falls die Lieferung nicht innerhalb der Frist erfolgen kann. Ist der Käufer bei der Zustellung abwesend, erhält er eine Benachrichtigung mit den Einzelheiten, wie er den transportierenden Dienstleister/Kurier kontaktieren kann, um die Lieferkonditionen zu vereinbaren. In jedem Fall haftet ZS Timing nicht für eine verspätete oder unterbliebene Lieferung der Ware, wenn der Käufer ungenaue oder falsche Adressangaben gemacht hat.
4.2 Jede Lieferung umfasst das bestellte Produkt, den entsprechenden Lieferschein oder die Begleitrechnung, die vom Staat für die Lieferung geforderte Dokumentation sowie das Informationsmaterial.
5) Zugang zu den Systemen und Programmen
5.1 Der Kunde kann Zugang zu den Systemen und Programmen von ZS Timing über einen persönlichen Benutzernamen und Passwort erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten sorgfältig und sicher zu verwahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Auch die Weitergabe von Softwareschlüsseln ist untersagt. Der Kunde haftet für Schäden, die aus einem missbräuchlichen oder unrechtmäßigen Gebrauch der Zugangsdaten entstehen.
6) Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum
6.1 Der Kunde erkennt an, dass die Urheberrechte an allen von ZS Timing erstellten vertraglichen Leistungen und Dienstleistungen, insbesondere an Programmen, Grafiken, Texten und Dokumenten, im Eigentum von ZS Timing bleiben. Mit dem Abschluss des Vertrages erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht, das auf die Dauer des Vertrags beschränkt ist. Jede weitere Nutzung während oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist kostenpflichtig und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch ZS Timing. Die Nutzungsrechte an den vertraglichen Leistungen und Dienstleistungen können nur mit Zustimmung von ZS Timing an Dritte übertragen werden.
7) Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, ZS Timing alle Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen und die Lieferung der Waren erforderlich sind, und die Genauigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen zu gewährleisten.
7.2 Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte und legale Nutzung der von ZS Timing bereitgestellten Waren und Dienstleistungen und verpflichtet sich, diese nicht für illegale, unrechtmäßige oder nicht genehmigte Zwecke zu verwenden.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Vorschriften einzuhalten und die erforderlichen Genehmigungen zu erlangen, wobei ZS Timing von jeglicher Verantwortung freigestellt wird, die aus rechtlichen oder regulatorischen Verstößen entstehen könnte.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich, ZS Timing etwaige Mängel, Defekte oder Probleme in den Waren oder Dienstleistungen unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung zu melden und alle erforderlichen Details und Informationen zu liefern, um eine ordnungsgemäße Analyse und Lösung des Problems zu ermöglichen.
7.5 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die eigenen Geräte und Infrastrukturen für die Nutzung der angebotenen Waren und Dienstleistungen geeignet sind und die erforderlichen technischen und betrieblichen Anforderungen erfüllen.
7.6 Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus diesem Artikel behält sich ZS Timing das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen und die Lieferung der Waren und Dienstleistungen vorübergehend oder endgültig einzustellen, ohne dass ZS Timing dadurch eine Haftung gegenüber dem Kunden entsteht. Das Recht von ZS Timing, den Vertrag gemäß Art. 10 aufzuheben, bleibt hiervon unberührt.
8) Rechte und Pflichten von ZS Timing
8.1 ZS Timing verpflichtet sich, die Waren und Dienstleistungen gemäß der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
8.2 ZS Timing hat das Recht, den Kunden als Referenz mit Logo anzugeben und, im Falle von Online-Projekten, mit Links in eigenen Kommunikationsmitteln, sofern der Kunde ZS Timing nicht ausdrücklich am Tag der Unterzeichnung des Bestellformulars oder des Vertrags darüber informiert, dass er dies nicht wünscht.
8.3 ZS Timing verpflichtet sich, den Kunden während der Bürozeiten an Werktagen sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu unterstützen. Ein außerordentlicher Support muss durch einen speziellen Wartungsvertrag geregelt werden.
9) Haftungsausschlüsse
9.1 ZS Timing verpflichtet sich, die Ziele des Kunden möglichst weitreichend zu berücksichtigen, kann jedoch nicht verantwortlich gemacht werden für das tatsächliche Erreichen dieser Ziele.
9.2 Jede Haftung von ZS Timing ist ausgeschlossen, wenn die vollständige oder teilweise Unmöglichkeit, die Ware oder Dienstleistung zu erbringen, auf Ursachen zurückzuführen ist, die ZS Timing nicht zuzurechnen sind.
9.3 ZS Timing übernimmt keine Haftung, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden, die dem Kunden, den Benutzern oder Dritten aufgrund der Nutzung, Nichtnutzung, Verzögerungen, Störungen und/oder Fehlfunktionen von Waren, Dienstleistungen oder Programmen entstehen. Der Ersatz indirekter, mittelbarer Schäden und Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9.4 ZS Timing ist nicht verpflichtet, die Rechte an geistigem Eigentum oder im Allgemeinen die Rechte Dritter an den vom Kunden bereitgestellten Materialien zu überprüfen. In solchen Fällen stellt der Kunde ZS Timing vollständig von jeglicher Haftung frei.
9.5 ZS Timing haftet nicht für Schadensersatzansprüche, die direkt oder indirekt mit solchen Streitigkeiten verbunden sind, und der Kunde verpflichtet sich in jedem Fall, ZS Timing schad- und klaglos zu halten.
9.6 Forderungen des Kunden, die über die Beseitigung von Mängeln hinausgehen, sind ausgeschlossen, unabhängig von den tatsächlichen Voraussetzungen und rechtlichen Gründen, auch im Falle von Verstößen gegen nicht wesentliche vertragliche Verpflichtungen oder infolge indirekter oder Folgeschäden.
9.7 Die Angebote, Dienstleistungen und/oder Programme, die für den Kunden ausgearbeitet wurden, sind ausschließlich für diesen bestimmt.
9.8 Sollte Dritten aufgrund eines Verschuldens des Kunden der Zugang zu den Dienstleistungen von ZS Timing durch missbräuchliche Verwendung seines Benutzernamens und Passworts gewährt werden, haftet der Kunde gegenüber ZS Timing für die damit verbundenen Gebühren und Schadensersatzansprüche. In jedem Fall bleiben die Geltendmachung weiterer Ansprüche, z.B. im Bereich des Urheberrechts, sowie andere Schadensersatzforderungen vorbehalten.
9.9 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten und den Benutzern zugänglichen Daten korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich, ZS Timing etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen und auf spezifische Anfrage dessen Richtigkeit und aktuellen Stand innerhalb von sieben Tagen nach dem Zugriff zu bestätigen.
10) Ausdrückliche Auflösungsklausel
10.1 Vertragsauflösung: Die Nichterfüllung von Seiten des Kunden der in den Artikeln 3, 5, 6, 7, 9, 11 dieser Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Vorschriften stellt einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar und berechtigt ZS Timing zur Auflösung des Vertrags ohne vorherige Aufforderung zur Erfüllung. Die Auflösung ist wirksam mit Erhalt der Mitteilung des Kunden, die mittels Einschreiben mit Rückschein oder per PEC gesendet wird.
11) Vertragsübertragung
11.1 Der Kunde kann den Vertrag nicht ohne die Zustimmung von ZS Timing an Dritte übertragen. ZS Timing kann den Vertrag jederzeit, auch ohne Zustimmung des Kunden, übertragen.
12) Datenschutz – Datensicherheit
12.1 ZS Timing verpflichtet sich zur Vertraulichkeit in der Verwaltung der personenbezogenen Daten des Kunden. Der Kunde genehmigt ZS Timing die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die im Vertrag und in den Formularen sowie in den Datenschutzerklärungen angegebenen Zwecke, die auf der Website https://zsledwall.com/informativa-privacy/ verfügbar sind.
13) Salvatorische Klausel
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so ist diese ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Klausel möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen bleiben in jedem Fall gültig und wirksam.
14) Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Für die Gültigkeit, Auslegung, Ausführung und Beendigung des Vertrages gilt das italienische Recht. Die Wiener Konvention über den internationalen Warenverkauf und die Kollisionsnormen des internationalen privaten Rechts sind ausgeschlossen. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Bozen.
15) Sprache
15.1 Die geltende Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die in deutscher Sprache abgefasste. Im Falle von Abweichungen hat die deutsche Sprachversion Vorrang.
16) Schlussbestimmungen
16.1 Dieser Vertrag hebt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Verhandlungen, die schriftlich oder mündlich zwischen den Parteien getroffen wurden, auf und ersetzt sie.
Besondere Bestimmungen für Mietverträge:
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Mietverhältnisse zwischen ZS Timing und seinen Kunden und haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang gegenüber den oben angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17) Mietgegenstand
17.1 Mietgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein aufgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen.
17.2 ZS Timing behält sich das Recht vor, die aufgeführten Mietgegenstände durch funktionsgleiche oder qualitativ hochwertigere Geräte zu ersetzen.
18) Vertragsdauer
18.1 Die Vertragsdauer wird in vollen Tagen berechnet. Die Mindestvertragsdauer beträgt einen Tag. Der Vertrag beginnt am Tag der Bereitstellung oder Anlieferung des Materials und endet am Tag der Rückgabe oder Abholung.
18.2 Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände wird jeder zusätzliche Tag als voller Einsatztag gemäß der Preisliste von ZS Timing berechnet. Es ist unerheblich, ob die Gegenstände an den betreffenden Tagen tatsächlich genutzt wurden. Rabatte auf die Mietdauer werden für diese zusätzlichen Einsatztage nicht gewährt.
18.3 Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zu einer Reduktion des Mietzinses.
19) Mietzins
19.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben als Nettopreise ab Lager von ZS Timing, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, jedoch vor Zahlungseingang, ist ZS Timing berechtigt und verpflichtet, den Mehrwertsteuersatz anzupassen.
19.2 Falls nicht anders vereinbart, sind sämtliche Mietzinse am Veranstaltungstag bzw. bei Abholung der Mietsachen fällig. Der Mieter gerät ohne weitere Mahnung bei nicht fristgerechter Zahlung auch nur einer Mietrate in Verzug, was zur sofortigen Auflösung des Mietvertrages führt. Dies erfolgt ohne besondere Handlungen oder Aufforderungen gemäß Art. 1454 und 1456 ZGB.
20) Übergabe und Transport
20.1 Soweit nicht anders vereinbart, wird der Transport der Mietgegenstände nicht von der Firma ZS Timing übernommen.
20.2 Der Versand/Transport der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters über den vom Vermieter gewählten Versandweg. Der Mieter kann auf eigene Kosten und eigenes Risiko eine Transportversicherung abschließen.
20.3 Auch bei einem Transport durch ZS Timing geht die Gefahr ab Lager des Vermieters auf den Mieter über.
20.4 Mit der Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter deren vollständigen und einwandfreien Zustand sowie deren Eignung für den vorgesehenen Zweck. Der Mieter ist berechtigt, die Mietgegenstände vor Gefahrenübergang zu prüfen. Benötigtes und angefordertes Zubehör wird beigepackt.
20.5 Werden Mängel erst nach der Übernahme erkennbar, ist ZS Timing unverzüglich darüber zu informieren. Unterbleibt diese Mitteilung, wird angenommen, dass die Mängel durch den Mieter verursacht wurden.
20.6 Der Mieter hat bei Abholung der Mietgegenstände einen gültigen Personalausweis vorzulegen.
21) Gebrauch der Mietgegenstände
21.1 Die von ZS Timing vermieteten Gegenstände sind technisch anspruchsvoll und erfordern zwingend die Bedienung durch geschultes Fachpersonal. Der Mieter bestätigt, dass er oder eine von ihm beauftragte Person mit dem Material vertraut ist. Den Anweisungen von ZS Timing hinsichtlich Gebrauch, Wartung und Pflege der Mietgegenstände ist unbedingt Folge zu leisten.
21.2 Der Mieter ist verpflichtet, eine störungsfreie Stromversorgung sicherzustellen, auch wenn die Mietgegenstände durch Personal von ZS Timing betreut werden. Für Störungen, die durch Stromschwankungen oder Stromausfälle verursacht werden, haftet der Mieter.
21.3 ZS Timing ist vom Mieter über den Einsatzort der Mietgegenstände zu informieren. Eine Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ZS Timing zulässig.
21.4 An den Mietgegenständen angebrachte Erkennungsmerkmale wie Seriennummern, Aufkleber und Markierungen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder beschädigt werden.
21.5 Der Mieter ermöglicht der Firma ZS Timing zu jeder Zeit die Überprüfung der Mietgegenstände.
21.6 Es ist dem Mieter untersagt, die Mietgegenstände mit Rechten Dritter zu belasten oder zu veräußern. Bei Verlust der Mietgegenstände ist ZS Timing unverzüglich zu informieren. Der Mieter darf weder den Vertrag noch Teile davon abtreten.
22) Haftung des Mieters
22.1 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter und Dritten für Schäden, die durch ihn direkt oder indirekt verursacht werden, insbesondere durch Wasser, Feuer, Diebstahl, Stromversorgung, Lautstärke, Witterung, unsachgemäße Bedienung oder sonstige Ursachen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von jeglichem diesbezüglichen Risiko schad- und klaglos zu halten.
22.2 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Verwendung der Mietgegenstände entstehen. Diese Haftung erstreckt sich auch auf seine Beauftragten, Angestellten und Kunden. Der Mieter stellt den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Verantwortung frei, sei es für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Verwendung der Mietgegenstände entstehen und auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind.
22.3 Bei Schäden werden sämtliche Reparaturkosten und Nebenkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
23) Gesetzliche Vorschriften
23.1 Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
23.2 Die Beauftragung von Serviceleistungen durch ZS Timing beinhaltet nicht automatisch die Anwesenheit einer für die Veranstaltung zuständigen Fachkraft. Diese ist vom Veranstalter je nach Größe der Veranstaltung entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu organisieren.
23.3 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen, Brandschutz, Bauabnahme und alle weiteren für die Veranstaltung relevanten Vorschriften.
23.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, eine Gefahrenanalyse zu erstellen.
24) Pflichten des Mieters
24.1 Bei Veranstaltungen, bei denen auch Serviceleistungen von ZS Timing gebucht werden, hat der Mieter folgende Pflichten:
24.2 Der Mieter hat eine reibungslose Anlieferung sowie notwendige Parkplätze für die gesamte Dauer des Aufbaus, des Abbaus und der Veranstaltung sicherzustellen. Anfallende Parkgebühren übernimmt der Mieter, auch wenn diese im Voraus von ZS Timing bezahlt wurden.
24.3 Der Mieter ist verpflichtet, für die Verpflegung des Personals während der Aufbau-, Abbau- und Veranstaltungszeiten zu sorgen.
24.4 Der Mieter hat während der gesamten Veranstaltung für die Sicherheit des Materials zu sorgen. Diese Aufgabe wird nicht durch das von ZS Timing gestellte Personal übernommen.
24.5 Der Mieter stellt einen weisungsbefugten Ansprechpartner für die gesamte Mietdauer zur Verfügung.
24.6 Der Mieter übernimmt die Verantwortung für alle ZS Timing zugesicherten Hänge- und Belastungspunkte.
25) Rücktritt und Kündigung
25.1 Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter wird ein Stornierungsentgelt in folgender Höhe vereinbart:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% der Gesamtvergütung;
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% der Gesamtvergütung;
- bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80% der Gesamtvergütung;
- bei späterer Stornierung: 100% der Gesamtvergütung.
25.2 Ein Rücktritt bedarf der Schriftform. Der Zeitpunkt des Eingangs bei ZS Timing ist maßgeblich.
25.3 ZS Timing ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen, ohne dass dem Mieter ein Entgelt geschuldet ist oder Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, entstehen.
26) Rückgabe der Mietgegenstände
26.1 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Mieter das Material auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben.
26.2 Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand in die dafür vorgesehenen Verpackungen zu verpacken.
26.3 Bei verspäteter Rückgabe, auch nur eines Teils des Materials, wird jeder Tag des nicht zurückgegebenen Materials als voller Miettag gemäß der Preisliste von ZS Timing berechnet. Der Mieter trägt weiterhin alle dadurch entstandenen Schäden in vollem Umfang.
26.4 Verzichtet der Mieter auf die Anwesenheit bei der Bestandsaufnahme, erkennt er die Bestands.
27) Verbot Einwendungen vorzubringen und Auflösung des Vertrags
Dem Mieter ist es untersagt jegliche Einwände und/oder andere Verfahren/Klagen vorzubringen oder einzuleiten, außer nach erfolgter Zahlung aller geschuldeten Mietbeträge und Spesen.
Die Nichtbeachtung seitens des Mieters auch nur eines einzigen Artikels des vorliegenden Vertrages, welche alle wesentlich sind, insbesondere aber Art. 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 bewirkt die sofortige Auflösung des Vertrags gemäß Art. 1456 ZGB.
Der Kunde nimmt hiermit das Angebot von ZS Timing verbindlich an und bestätigt, dass er die AGB von ZS Timing gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
(Ort, Datum und Unterschrift des Kunden/des Mieters)
Im Sinne und für die Wirkungen der Artikel 1341 und 1342 des Zivilgesetzbuchs erklärt der Kunde, die Artikel 2 (Vertragsdauer), 3 (Vergütung und Zahlungsbedingungen), 4 (Versand und Lieferung des Produkts), 6 (Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum), 7 (Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden), 8 (Rechte und Pflichten von ZS Timing), 9 (Haftungsausschlüsse), 10 (Ausdrückliche Auflösungsklausel), 11 (Vertragsübertragung), 14 (Gerichtsstand und anwendbares Recht) ausdrücklich anzunehmen. Bei Mietverträgen erklärt der Mieter zudem, die Artikel 19 (Mietzins) 20 (Übergabe und Transport) 21) Gebrauch der Mietgegenstände 22 (Haftung des Mieters) 23 (Gesetzliche Vorschriften 24) Pflichten des Mieters) 25 (Rücktritt und Kündigung) 27 (Verbot Einwendungen vorzubringen und Auflösung des Vertrags) ausdrücklich anzunehmen.
zur Annahme
(Ort, Datum und Unterschrift des Kunden/des Mieters)